AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Allgemeines

Mit dem Erhalt der fertigen Konzepte, Entwürfe, Layouts, Grafiken, Logos, (Marken-)Namen, Websites, Texte, Medien (Bilder, Ton-, Filmclips u.a.) per E-Mail, Datentransfer, Datenträger oder per Ausdruck hat der Abnehmer die Vertragsbedingungen akzeptiert und die beauftragte Leistung erhalten. Unsere Leistungen erfolgen nur nach Massgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt der Verträge verbindlich und für alle Partner vertraulich sind, soweit nicht Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mit Bestellung der Leistungen erkennt der Besteller automatisch diese Bedingungen an. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir diese schriftlich bestätigen oder durch Übersendung der angeforderten Leistungen wie Kommunikations-, Fachartikel-Entwürfe, PR-Text-Entwürfe, Layouts, Grafiken, Logos, (Marken-)Namen, Websites, Medien etc. nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Wir arbeiten ausschliesslich auf Grund unserer Vertragsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben und sie schriftlich vereinbart wurden.

 2. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist stets die zwischen den Vertragsparteien schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich vereinbarte bzw. beauftragte Dienstleistung. Die Erstberatung bis zu einer Stunde ist kostenlos. Art und Umfang des Auftrages sowie die Höhe der Vergütung sind in der vertraulich zu behandelnden Offerte und zu bestätigenden Auftragsbestätigung näher bezeichnet und für beide Seiten bindend. Sämtliche beauftragte Offerten sind im Auftragsumfang beinhaltet bzw. abgegolten. Aufwendungen für Offerterstellung oder Beratungen (über eine Stunde) bzw. Folgeberatungen mit über einer Stunde Arbeitsleistung/Kundenberatung vor Ort, telefonisch oder per E-Mail werden bei allfälligem Auftragsrücktritt nach bereits begonnenen Leistungen für den Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Durch diesen Dienstvertrag werden wir zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Gewährung der offerierten und vereinbarten Vergütung. Verbindliche Bestellungen erfolgen i.d.R. per E-Mail, Auftrags-Formular bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung per Unterschrift, die dem Auftraggeber nach Anfrage als vertrauliches Angebot per E-Mail übermittelt wird. Alle Aufträge sollen die korrekten Daten zur Person und zur Postanschrift des Auftraggebers enthalten. Ohne weitere Vereinbarungen (mündlich oder per E-Mail) erteilte und auch per vertretungsberechtigte Drittpersonen (nur direkte Mitarbeiter des Hauptauftraggebers) angenommene Folgeaufträge (per E-Mail) werden zu den gleichen Konditionen, wie der erste erteilte Auftrag vom Hauptauftraggeber abgewickelt.

3. Vertragsabschluss

Der Auftrag ist für den Dienstberechtigten (Geschäftsführung bzw. Marketing- & Kommunikationsverantwortliche) verbindlich. Wirksamkeit, Kündigung und Anfechtung des Vertrages sowie der Vertragsrücktritt richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (Dienstvertrag nach Schweizer Gesetzgebung Art. 319 ff. OR). Bei sämtlichen vereinbarten Leistungen (mündlich, schriftlich bzw. per E-Mail) handelt es sich um individuelle Einzelleistungen im Rahmen eines Dienstvertrages und sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.

4. Vertragsinhalt

Vertragsvereinbarungen sowie Vertragsänderungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind schriftlich festzulegen und von den Vertragspartnern gegenseitig zu bestätigen. Mündliche Abmachungen sind genauso wirksamer Bestandteil bzw. Ergänzung zum grundlegenden, schriftlichen Auftrag. Der Auftrag kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Er gilt als angenommen, wenn eine mündliche oder schriftliche Bestätigung bzw. Offerte (per E-Mail) von INOVERIS abgegeben wurde, welcher nicht innert einer Frist von 3 Tagen schriftlich widerrufen wird.

5. Fälligkeit der Leistung

Fristen beginnen mit Vertragsschluss und müssen schriftlich festgelegt werden. Die Fälligkeit der Leistung richtet sich ausschliesslich nach dem Zeitpunkt oder Zeitraum, der von den Vertragsparteien vereinbart wurde. Vereinbarte Anzahlungen oder Teilzahlungen sind verbindlich.

6. Vergütung und Mehraufwand

Jede Nutzung der fertigen Konzepte, Entwürfe, Layouts, Grafiken, Logos, entwickelte Markennamen oder Texte, Website-Ideen oder -Konzepte, Medien (Bilder, Ton-, Filmclips u.a.) ist honorarpflichtig. Alle Honorare verstehen sich für Kunden in der Schweiz und Liechtenstein in Schweizer Franken (CHF) netto bzw. für Kunden in der EU (Deutschland, Österreich) in Euro (EUR) und werden aktuell ohne Mehrwertsteuer berechnet. Die Honorare gelten nur für die einmalige bzw. schriftlich vereinbarte Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist ggf. erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von INOVERIS.
Grundlage für die Honorarberechnung sind die beim Angebot/Vereinbarung bzw. Agenturvertrag mit Medienhäusern genannten Umfang der Publikationen/Fachtexte (Zeichen, auch bei gekürzt veröffentlichten Beiträgen) bzw. Konzepte, Website-Ideen oder -Konzepte, Fotografien oder Medien (Tonbeiträge, Multimedieareportagen oder Filme), soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Auseinandersetzungen über die Höhe des zu zahlenden Honorars gelten die Honorarrichtlinien des Verbandes Schweizer Fachjournalisten (www.sfj-ajs.ch) als vereinbart. Zur Schlichtung kann die Rechtsberatung des Verbandes angerufen werden. Zusätzliche Nutzungen von Printbeiträgen im Internet oder von Internetbeiträgen im Printbereich werden extra für den Bereich Wort vergütet. Honorarpflichtig ist auch die Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen/Datenbanken.

Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe (Vermarktung über Dritte, insbesondere Agenturen) unserer Texte, Fachartikel, Entwürfe, Layouts, Grafiken, Logos, Website-Ideen oder -Konzepte, Konzepte oder Medien (Bild, Ton oder Filme) - wenn vertraglich vorgängig nichts anderes vereinbart wurde - wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des doppelten, erstmalig vereinbarten Nutzungshonorars fällig. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits vereinbartes oder bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Offerte bzw. Preisliste und den jeweiligen Absprachen. Die Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Zahlungen bei 2500 CHF/EUR übersteigenden Honorarbeträge erfolgen entweder im Voraus (bei Aufträgen ab 2500 CHF/EUR können Abschlags-/Anzahlungen vereinbart werden für den Zeitpunkt wenn die erste Teilleistung/Entwürfe etc. erbracht wurden) oder per Überweisung nach Rechnungsstellung i.d.R. binnen 14 Tagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers, tritt der Verzug ein. Das heisst, ausstehende Geldforderungen können ohne Mahnung sofort geltend gemacht und mit 6% Zinsen belastet werden. Wird eine gestellte Rechnung nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich beanstandet, gilt sie als verbindlich. Spätere Reklamationen betreffend Leistungsumfang und Honorierung werden danach nicht mehr anerkannt. Sofern bei der Auftragsabwicklung ein bei Angebotserstellung und Auftragsannahme unvorhersehbarer Mehraufwand (ca. 10% des Auftragsvolumens übersteigt, oder vertraglich festgelegt bei grösseren Auftragssummen) entsteht, wird der Auftraggeber per E-Mail benachrichtigt, um eine individuelle Vergütungsvereinbarung für die Mehrarbeitsleistung zu treffen. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber nach der Erteilung eines Auftrages während des Projekts Änderungen an dessen Umfang, Inhalt oder Liefertermin vornehmen möchte.

7. Lieferung

Zugesicherte Lieferfristen sind für alle Vertragsparteien verbindlich. Wenn der Auftraggeber die Lieferung von für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Materialien zugesichert hat, müssen diese zur fristgerechten Erledigung des Auftrages pünktlich geliefert werden. Bei Verschulden seitens Auftraggeber wird INOVERIS vom vereinbarten LIefertermin entbunden und es muss ein erneuter LIefertermin vereinbart werden. Geliefert werden fertige Texte, Fachartikel, Entwürfe, Konzepte, Layouts oder Medien (Bild, Ton oder Filme) per E-Mail/Datentransfer und nach Freigabe des Auftraggebers auf explizitem Wunsch per Post (Archiv- bzw. Daten-CD/DVD) an die vom Auftraggeber angegebenen Lieferadressen/Empfängerperson. Die Verantwortung bzw. Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung den Auftragnehmer (INOVERIS) verlassen hat.

Der Auftragnehmer haftet für Verzögerungen nur bei schriftlich bestätigten Lieferfristen, in denen ihm ein Verschulden anzulasten ist und dies per E-Mail-Meldung kommuniziert und bestätigt wurde. Die Entschädigung kann in Form eines Rabatts auf den ausschliesslich betroffenen (Teil-)Auftrag gewährt werden. Der Auftragnehmer übernimmt die weitergehenden Kosten für Verpackung und Versand.

8. Haftung & Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag so sorgfältig wie möglich auszuführen. Bei sämtlichen Aufträgen besteht Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Sprache, Text und (Bild-)Stil. Für entstandene Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Eine Haftung/Entschädigung kann in Form eines Rabatts auf den ausschliesslich betroffenen (Teil-)Auftrag gewährt werden. Jegliche weitergehende Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Publikation der verfassten Texte, Fachartikel, Entwürfe, Konzepte, Layouts oder Medien (Bild, Ton oder Filme) ergeben, ist ausgeschlossen.
Umgekehrt verpflichten sich Auftraggeber und alle Geschäftspartner dazu, sämtliche (mündlichen oder schriftlichen) Abmachungen, Offerten oder Rechnungsstellungen für sämtliche Dienstleistungen von INOVERIS vertraulich zu behandeln und keinesfalls unerlaubt an Dritte weiter zu leiten. Verletzungen dieser Geheimhaltungs-Pflicht (CH: OR 321a Abs. 4, OR 340 Abs. 2, Anwendung des Allgemeinen Teils (AT) des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) v.a. OR 22, Deutschland: StGB 162 bzw. EU: TRIPS-Abkommen), welche Folgeschäden, Reputationsschäden oder weitergehende Folgen wie Stornierungen von bestehenden oder geplanten Auftragsverhältnissen Dritter auslösen, sind strafbar, schadenersatzpflichtig und können Vertragsstrafen ab Höhe von 50% des (geplanten) Auftragsumfanges nach sich ziehen.

9. Mängel

Begründete Mängel werden vom Auftragnehmer nach schriftlichen Einwendungen des Auftraggebers jederzeit und auf Kosten des Auftragnehmers (INOVERIS) behoben. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung bleibt davon unberührt. Reklamationen hinsichtlich der sprachlichen, künstlerischen und redaktionellen Gestaltung der Texte, Fachartikel, Entwürfe, Layouts, Grafiken, Logos, (Marken-)Namen, Websites oder Medien (Bild, Ton oder Filme) sind ebenfalls ausgeschlossen. Einwendungen können vom Auftraggeber nur innerhalb 10 Tage nach Lieferung geltend gemacht werden. Bei weitergehenden Korrekturen oder erneuten Anpassungswünschen auf Wunsch des Auftraggebers werden die anfallenden Kosten entsprechend dem notwendigen Zeitaufwand mitgeteilt und verrechnet. Für jegliche auf die Verwendung elektronischer Kommunikationsmedien zurückgehende Schäden (Viren, etc.) übernimmt INOVERIS keine Haftung.

10. Nutzungsrechte

Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Beitrages/Medien in den Ausgaben des Mediums, für die er angenommen ist, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Werden Online-Mediendiensten spezifische Nutzungsrechte eingeräumt, so gilt dies nicht gleichzeitig für die Verwertung in anderen Nutzungsarten (z. B. Printmedien, Rundfunk, CD-ROM) und umgekehrt. Eine Nutzung in anderen Sprachfassungen (Übersetzungen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, muss der Abnehmer mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung des Beitrages auch in anderen Medien auch mit gleichem Nutzerkreis rechnen.

Jede weitergehende Nutzung unserer Texte, Fachartikel, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Grafiken, Logos, (Marken-)Namen, Websites oder Medien (Bild, Ton oder Filme) ist honorarpflichtig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch bei Verwendung beispielsweise eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layout-Zwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe mindestens des doppelten Nutzungshonorars des gesamten Auftrages fällig.

INOVERIS überträgt unter Bedingung der Zahlung des Rechnungsbetrags dem Besteller die alleinige Nutzung der Leistung unbeschränkt zur Verwendung für den vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung von INOVERIS ist nicht gestattet. Der Besteller versichert, dass er alleine zur Nutzung berechtigt ist, und über das Urheberrecht von INOVERIS keine entgegenstehenden Verfügungen treffen wird. Der Abnehmer trägt beim Betrieb von Archivsystemen oder Datenbanken die alleinige rechtliche Verantwortung für den Daten- und Persönlichkeitsschutz und sonstige Rechte Dritter. Der Abnehmer stellt INOVERIS bzw. den Autor von allen diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei.

Alle Texte, Fachartikel, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Grafiken, Logos, (Marken-)Namen, Websites oder Medien (Bild, Ton oder Filme) usw., die von INOVERIS erstellt worden sind, müssen mit dem Vermerk: "© INOVERIS" gekennzeichnet werden, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Ausnahmen werden mit der Beauftragung vereinbart und können finanziell abgegolten werden. Alle Beiträge dürfen nur redaktionell verwendet werden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Abnehmer ist dieser im Innenverhältnis allein etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

11. Belegexemplar

INOVERIS hat bei jeder Veröffentlichung seiner Texte, Fachartikel, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Grafiken, Logos, (Marken-)Namen, Websites oder Medien (Bild, Ton oder Filme) Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und wann die Veröffentlichung erfolgt ist. Ausserdem muss INOVERIS je nach Verwendung ein Belegexemplar, eine digitale Kopie oder ein Ausdruck des veröffentlichten Beitrags zur Verfügung gestellt werden. Bei Druck von Text- oder Bildmaterial sind immer zwei Belege an INOVERIS erbeten.

12. Störung, höhere Gewalt, Schliessung und Einschränkung des Bürobetriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

INOVERIS haftet nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Strom-, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. Bei höherer Gewalt kann INOVERIS nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Daten haftbar gemacht werden. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grunde unsere Büros/Repräsentanzen für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, Dateitransfer/Upload oder jegliche andere Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien, wie Texte, Fachartikel, Entwürfe, Konzepte, Layouts oder Medien (Bild, Ton oder Filme) zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

13. Datenschutz

Alle INOVERIS und dessen vertretungsberechtigten Personen anvertrauten persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es erfolgt keine unbefugte Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte.

14. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften des Art. 319 ff. OR (Schweizer Obligationen- & Vertragsrecht) zum Dienstvertrag Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-8952 Schlieren, Zürich (Schweiz).